- 1. Welche Flächen sollten zuerst betrachtet werden?
- 2. Reicht ein einmaliges Räumen bei anhaltendem Schneefall?
- 3. Warum kann ein Weg nach dem Tauen wieder glatt werden?
- 4. Ist Streusalz überall die richtige Wahl?
- 5. Was ist bei Naturstein und empfindlichen Außenbelägen wichtig?
- 6. Wo kann geräumter Schnee liegen bleiben?
- 7. Wie werden Treppen und Rampen berücksichtigt?
- 8. Was muss ich vor Beginn der Wintersaison mitteilen?
- 9. Kann ein Winterdienst völlige Glättefreiheit garantieren?
- 10. Bietet LIGIS Winterdienst an?
Schnee und Glätte verändern sich oft innerhalb kurzer Zeit. Ein abgestimmter Winterdienst berücksichtigt die wichtigen Wege und die Besonderheiten Ihres Grundstücks.
1. Welche Flächen sollten zuerst betrachtet werden? #
Eingänge, häufig genutzte Wege, Treppen und besondere Gefahrenstellen sind wichtige Ausgangspunkte. Der vereinbarte Umfang sollte zum tatsächlichen Zugang und zur Nutzung des Gebäudes passen.
2. Reicht ein einmaliges Räumen bei anhaltendem Schneefall? #
Die Bedingungen können sich nach einem Einsatz erneut verändern. Welche Leistungen bei fortdauerndem Schneefall vorgesehen sind, sollte im Winterdienstumfang klar vereinbart sein.
3. Warum kann ein Weg nach dem Tauen wieder glatt werden? #
Schmelzwasser kann bei sinkenden Temperaturen erneut gefrieren. Solche Stellen verdienen besondere Aufmerksamkeit, vor allem wenn Wasser aus angrenzenden Flächen auf Wege läuft.
4. Ist Streusalz überall die richtige Wahl? #
Nein, Materialverträglichkeit, Umweltwirkungen und örtliche Vorgaben müssen berücksichtigt werden. Das geeignete Streumittel richtet sich nach Fläche und zulässiger Anwendung.
5. Was ist bei Naturstein und empfindlichen Außenbelägen wichtig? #
Räumverfahren und Streumittel sollten zum Belag passen. Bekannte Schäden oder empfindliche Kanten sollten vor dem Winterdienst genannt werden.
6. Wo kann geräumter Schnee liegen bleiben? #
Geeignete Ablageflächen müssen zur örtlichen Situation passen. Zugänge, Sichtbereiche und vorgesehene Wasserabläufe sollten dadurch nicht unnötig beeinträchtigt werden.
7. Wie werden Treppen und Rampen berücksichtigt? #
Sie können andere Anforderungen haben als ebene Flächen. Ihr Zustand, Material und die sichere Erreichbarkeit sollten bei der Planung ausdrücklich einbezogen werden.
8. Was muss ich vor Beginn der Wintersaison mitteilen? #
Hilfreich sind ein Überblick der gewünschten Flächen, besondere Nutzungszeiten und bekannte Glättestellen. Markierte Hindernisse und Angaben zu empfindlichen Belägen erleichtern die Durchführung.
9. Kann ein Winterdienst völlige Glättefreiheit garantieren? #
Witterung und erneute Eisbildung lassen keine pauschale Garantie für jede Situation zu. Wichtig sind ein klar abgestimmter Umfang und ein angemessener Umgang mit aktuellen Gefahrenstellen.
10. Bietet LIGIS Winterdienst an? #
Ja, Winterdienst gehört zum Gebäudeunterhalt von LIGIS. Flächen, Einsatzumfang und die Besonderheiten Ihres Objekts werden individuell abgestimmt.